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    Premium Solar Photovoltaik Solarmodul 550W Mono Paneele Modell 2024

    EAN: 0735654915010
    €229,00   (inkl. Mwst und kostenloser Lieferung)
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    Premium Solar Photovoltaik Solarmodul 550W Mono Paneele Modell 2024

    Solar Panele Shinfar 550 W silver frame.


    Unser Solar Modul 550 W Shinefar ist eine innovative Lösung für Ihren Energiebedarf. Mit seinem silbernen Rahmen und seiner beeindruckenden Leistung von 550 W ist es eine ideale Wahl für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen. Es ist einfach zu installieren und bietet eine zuverlässige und effiziente Energieerzeugung. Mit seiner robusten Konstruktion und seiner hohen Leistung ist es eine langlebige Investition, die Ihnen viele Jahre zuverlässiger Energieerzeugung bietet. Erleben Sie die Zukunft der Energieerzeugung mit unserem Solar Modul 550 W .

     

    Technische Daten siehe Datenblatt / Bilder.

    Maße:

    • 2278x1134x35 mm


      

    DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR PRIVATKUNDEN MIT WOHNSITZ INNERHALB DEUTSCHLANDS FÜR ANLAGEN BIS ZU EINER ANLAGENGRÖßE VON MAXIMAL 30kWp: 

    • Wichtiger Hinweis:
      Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
      Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
      a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
      c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.

      Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.