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Einer der besten Hersteller für Microwechselrichter . Mikrowechselrichter besitzen einen Isoliertransformator und eine Grundisolierung zwischen dem Gleichstromeingang und dem Netzstromausgang und nach VDE g-AR-N 4105 geprüft und kann somit nach den gesetzlichen Richtlinien in Deutschland betrieben werden.
Der BDM 800 wird mit 800 W ausgeliefert und kann per App auf die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen 600 W gedrosselt werden. Sollte
die Leistung vom Gesetzgeber auf 800 W erhöht werden ist dies per App wieder möglich diesen auf 800 W umzustellen.
Die Leistung des Wechselrichtes ist vor Inbetriebnahme durch den Kundan auf 600 W zu begrenzen um die gesetzlichen Richtlinien für
Balkonkraftwerke einzuhalten.
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Artikel-Nr. BDM800 AC max. Ausgangsleistung 800Wp Max.photovoltaische Leistung 2 x 600Wp WiFi Ja Nominelle Energienetzspannung 183-264 Vac Peak Efficiency 97,30% Betriebstemperaturbereich - 40°C bis + 65°C Abmessungen in mm 268x250x42 Gewicht (kg) 2,9kMerkmale:
NEP empfiehlt 2 Solar-Module mit max. 600W pro Modul , durch dies kann eine längere Ausgangsleistung erzeugt werden. Da der Gesetzgeber die Ausgangsleistung auf 600 W begrenzt hat, ist für die Installation keine Elektrofachkraft notwendig.
Lieferumfang:
DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR PRIVATKUNDEN MIT WOHNSITZ INNERHALB DEUTSCHLANDS FÜR ANLAGEN BIS ZU EINER ANLAGENGRÖßE VON MAXIMAL 30kWp: Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.